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Erbschaftsteuer berechnen: Freibeträge + Steuersätze 2025

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist Geld oft das Letzte, woran man denken möchte. Doch spätestens wenn das Erbe ins Haus steht, wird die Frage nach der Erbschaftsteuer unausweichlich. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Steuerlast selbst zu berechnen – mit klaren Regeln, echten Zahlen und ohne juristisches Kauderwelsch.

Freibetrag für Ehepartner: 500.000 € · Freibetrag für Kinder: 400.000 € · Steuerklasse I – Höchstsatz: 30 % · Steuerklasse III – Höchstsatz: 50 % · Zehn-Jahres-Frist für Schenkungen: 10 Jahre · Mitteilungspflicht an das Finanzamt: Ja, innerhalb von 3 Monaten

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genaue Bewertung von Immobilien durch das Finanzamt kann im Einzelfall abweichen
  • Die Selbstnutzungsdauer von zehn Jahren für die Steuerbefreiung ist nicht immer eindeutig nachweisbar
  • Die Bewertungsmethode kann je nach Immobilientyp variieren
  • Die genauen Bedingungen für die Steuerbefreiung bei selbstgenutztem Wohneigentum können im Einzelfall schwer nachzuweisen sein
  • Der festgestellte Grundbesitzwert kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Die zentralen Werte im Überblick:

Acht zentrale Werte, die jeder Erbe kennen sollte – zusammengefasst auf einen Blick.
Position Wert
Freibetrag Ehepartner 500.000 €
Freibetrag Kind 400.000 €
Freibetrag Enkel 200.000 €
Freibetrag Geschwister 20.000 €
Steuersatz Minimum (Klasse I) 7 %
Steuersatz Maximum (Klasse III) 50 %
Mitteilungsfrist 3 Monate
Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen Ja

Wie berechnet das Finanzamt die Erbschaftsteuer?

Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs

Die erste Frage, die das Finanzamt klärt, lautet: Was ist der genaue Wert des Erbes? Bei Immobilien wird seit 2009 grundsätzlich der Verkehrswert angesetzt – das ist der Preis, den ein Käufer am freien Markt zahlen würde (Erbrecht-Ratgeber (Fachportal für Erbrecht)).

Der Haken

Das Finanzamt bewertet Immobilien oft anders als der Markt – der festgestellte Grundbesitzwert kann vom tatsächlichen Verkaufswert abweichen. Wer Einspruch einlegt, kann unter Umständen Tausende Euro sparen.

Anwendung der Steuerklassen und Freibeträge

Die Steuerklasse richtet sich ausschließlich nach dem Verwandtschaftsgrad – nicht nach der Höhe des Erbes. Je enger die Verwandtschaft, desto niedriger der Steuersatz und desto höher der Freibetrag.

Berechnung der Steuer mit dem progressiven Steuersatz

  • Der Steuersatz steigt mit dem Wert des Erbes und ist abhängig von der Steuerklasse
  • Steuerklasse I: 7 % bis 30 %
  • Steuerklasse II: 15 % bis 43 %
  • Steuerklasse III: 30 % bis 50 %

Das Finanzamt wendet auf den steuerpflichtigen Betrag den progressiven Steuersatz an. Das bedeutet: Je höher der Erbwert, desto höher der Prozentsatz – aber nur für den Anteil, der über dem Freibetrag liegt.

Fazit: Die Berechnung folgt einer festen Logik: Verkehrswert ermitteln, Schulden abziehen, Freibetrag abziehen, Steuersatz nach Klasse anwenden. Wer die Reihenfolge versteht, kann die Steuerlast selbst grob abschätzen.

Der Schlüssel liegt im Verständnis der Bewertungsmethoden – sie entscheiden über die Höhe der Steuer.

Wie viel Geld kann man steuerfrei erben?

Freibeträge für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Ehepartner sind die große Gewinnerin der Erbschaftsteuer: Sie können bis zu einer halben Million Euro steuerfrei erben – und wenn sie das geerbte Haus selbst nutzen, fällt oft gar keine Steuer an. Die Selbstnutzung muss laut Handelsblatt (Wirtschaftszeitung) innerhalb von sechs Monaten beginnen und mindestens zehn Jahre andauern.

Freibeträge für Kinder, Enkel und Eltern

  • Kinder: 400.000 € Freibetrag pro Kind
  • Enkelkinder: 200.000 €, wenn das Kind des Erblassers noch lebt; 400.000 €, wenn das Elternteil bereits verstorben ist (myinvest24 (Finanzratgeber))
  • Eltern: 100.000 € Freibetrag pro Elternteil

Ein Elternpaar kann an jedes Kind zusammen 800.000 Euro steuerfrei weitergeben (Deutschlandfunk (öffentlich-rechtlicher Rundfunk)). Das ist eine vergleichsweise großzügige Regelung – und viele Familien nutzen sie nicht aus, weil sie die Fristen und Beträge nicht kennen.

Freibeträge für Geschwister, Nichten und Neffen

  • Geschwister: 20.000 € Freibetrag
  • Nichten und Neffen: 20.000 € Freibetrag
  • Steuerklasse II – Steuersatz: 15 % bis 43 %

Freibeträge für sonstige Erben (Steuerklasse III)

  • Nicht verwandte Personen: 20.000 € Freibetrag
  • Steuerklasse III – Steuersatz: 30 % bis 50 %
  • Keine Vergünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum

Der Unterschied zwischen Steuerklasse I und III ist enorm: Wo ein Kind 400.000 Euro steuerfrei bekommt, bleibt einem Freund nur ein Zwanzigstel davon übrig. Die Steuerklasse ist der entscheidende Hebel.

Fazit: Die Freibeträge sind nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt – von 500.000 € für Ehepartner bis zu 20.000 € für Nichtverwandte. Wer die Staffelung kennt, kann die Steuerlast vor dem Erbfall durch Schenkungen optimieren.

Das bedeutet: Eine frühzeitige Planung kann die Steuerlast drastisch senken.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einem Haus von 500.000 €?

Bewertung des Hauses (Verkehrswert / Grundbesitzwert)

  • Der Grundbesitzwert wird vom Finanzamt festgestellt (Hessen Finanzen (Landesbehörde))
  • Bewertungsmethode: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren
  • Der festgestellte Wert kann vom Marktwert abweichen

Bei einer Immobilie kommt es auf die Bewertung an: Ein Haus mit Marktwert von 500.000 Euro kann vom Finanzamt niedriger bewertet werden – das senkt die Steuerlast. Umgekehrt kann eine Überbewertung zu einer höheren Steuer führen.

Abzug von Schulden und Freibeträgen

  • Noch bestehende Hypotheken oder Darlehen werden vom Wert abgezogen
  • Der persönliche Freibetrag wird nach Abzug der Schulden angewendet
  • Nur der verbleibende Betrag wird besteuert

Beispielrechnung für Ehepartner, Kind und Geschwister

  • Ehepartner: Hauswert 500.000 € – Freibetrag 500.000 € = 0 € Steuer
  • Kind: 500.000 € – 400.000 € Freibetrag = 100.000 € steuerpflichtig; Steuersatz Steuerklasse I: 11 % = ca. 11.000 € Steuer
  • Geschwister: 500.000 € – 20.000 € Freibetrag = 480.000 € steuerpflichtig; Steuerklasse II, Steuersatz 25–30 % = ca. 120.000–144.000 € Steuer
Warum das wichtig ist

Ein Geschwisterkind zahlt auf dasselbe Haus mehr als das Zehnfache dessen, was ein Kind zahlen würde. Der Verwandtschaftsgrad ist der stärkste Hebel – und eine Schenkung zu Lebzeiten kann diese Differenz enorm abmildern.

Die Rechnung zeigt: Für Ehepartner fällt bei einem Haus von 500.000 Euro in der Regel keine Erbschaftsteuer an. Für ein Kind sind es rund 11.000 Euro – eine moderate Belastung. Für Geschwister dagegen kann die Steuer sechsstellig werden.

Fazit: Ein Haus von 500.000 Euro ist für Ehepartner steuerfrei, für Kinder moderat besteuert und für Geschwister eine erhebliche finanzielle Belastung. Die Steuerklasse entscheidet über die Höhe der Steuer mehr als der Wert des Hauses.

Die praktische Konsequenz: Wer das Haus rechtzeitig verschenkt, kann die Steuerbelastung massiv reduzieren.

Woher weiß das Finanzamt, wie viel ich geerbt habe?

Mitteilungspflicht des Erben

  • Erben müssen den Erwerb binnen drei Monaten nach Kenntnis dem Finanzamt anzeigen (Hessen Finanzen (Landesbehörde))
  • Die Anzeige erfolgt beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt
  • Bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge und Strafen

Viele Erben unterschätzen diese Frist. Dabei ist die Mitteilungspflicht nach § 30 ErbStG gesetzlich klar geregelt: Wer ein Erbe annimmt, muss es dem Finanzamt melden – und zwar innerhalb von drei Monaten, nachdem er von dem Erbfall erfahren hat.

Meldepflicht von Banken, Notaren und anderen Stellen

  • Notare melden Grundstücksübertragungen automatisch
  • Banken melden Konten und Depots ab einer bestimmten Wertgrenze
  • Versicherungen melden Lebensversicherungen und Sterbegelder

Das Finanzamt erfährt von Erbfällen also nicht nur durch den Erben selbst. Die Meldeketten greifen automatisch – und sie sind umfassend. Wer glaubt, ein Erbe sei „unter dem Radar“, irrt meist.

Verspätungsfolgen und Strafen

  • Verspätungszuschlag von 0,5 % der festgesetzten Steuer pro Monat
  • Bei Vorsatz: Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe möglich
  • Das Finanzamt kann bei Verdacht Ermittlungen einleiten
Fazit: Das Finanzamt erfährt von Erbfällen auf mehreren Wegen – durch den Erben selbst, durch Notare, Banken und Versicherungen. Die Mitteilungsfrist von drei Monaten ist kurz, und wer sie verpasst, zahlt drauf.

Die Lehre: Nehmen Sie die Meldepflicht ernst – die automatischen Meldewege machen ein Verheimlichen nahezu unmöglich.

Wie viel Steuern fallen bei 100.000 € Erbe an?

Beispiel für Ehepartner mit 100.000 € Erbe

Beispiel für ein Kind mit 100.000 € Erbe

  • Freibetrag: 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Betrag: 0 €
  • Steuer: 0 €

Beispiel für Geschwister oder Nichtverwandte

  • Geschwister: 100.000 € – 20.000 € Freibetrag = 80.000 € steuerpflichtig; Steuersatz Steuerklasse II ca. 15 % = ca. 12.000 € Steuer
  • Nichtverwandte: 100.000 € – 20.000 € Freibetrag = 80.000 € steuerpflichtig; Steuerklasse III, Steuersatz 30 % = ca. 24.000 € Steuer

Die Beispiele zeigen ein klares Muster: Bei 100.000 Euro Erbe zahlen Ehepartner und Kinder gar nichts, Geschwister rund 12.000 Euro und Nichtverwandte rund 24.000 Euro. Der Unterschied zwischen den Steuerklassen ist auch bei kleineren Erben enorm.

Fazit: Bei 100.000 € Erbe sind Ehepartner und Kinder vollständig steuerfrei. Geschwister zahlen rund 12.000 €, Nichtverwandte rund 24.000 €. Die Steuerklasse entscheidet auch hier über die Hälfte der Belastung.

Das Muster zeigt: Je entfernter die Verwandtschaft, desto größer der Steueranteil am Erbe.

Die Steuersätze der drei Steuerklassen steigen mit dem Erbwert:

Die Steuersätze der drei Steuerklassen im Überblick – je höher der Wert, desto höher der Satz.
Steuerpflichtiger Erwerb (€) Steuerklasse I (%) Steuerklasse II (%) Steuerklasse III (%)
bis 75.000 7 15 30
75.001 – 300.000 11 20 30
300.001 – 600.000 15 25 30
600.001 – 6.000.000 19 30 30
6.000.001 – 13.000.000 23 35 50
13.000.001 – 26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50

Sieben Wertstufen, drei Steuerklassen – die Tabelle zeigt, wie schnell die Sätze steigen. In Klasse I bleibt der Höchstsatz bei 30 Prozent, in Klasse III erreicht er 50 Prozent. Wer in Klasse III fällt, gibt im Extremfall die Hälfte des Erbes an den Staat ab.

Erbschaftsteuer selbst berechnen – Schritt für Schritt

  1. Vermögen erfassen: Listen Sie alle Vermögensgegenstände auf – Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Kunstgegenstände. Jeder Posten muss bewertet werden.
  2. Verkehrswert ermitteln: Für Immobilien ist der Grundbesitzwert maßgeblich, den das Finanzamt feststellt. Als Orientierung dient der Marktwert (Hessen Finanzen (Landesbehörde)).
  3. Schulden abziehen: Hypotheken, Darlehen und andere Verbindlichkeiten des Erblassers mindern den steuerpflichtigen Betrag.
  4. Freibetrag anwenden: Ziehen Sie Ihren persönlichen Freibetrag nach Steuerklasse ab.
  5. Steuersatz ermitteln: Suchen Sie in der Steuertabelle den passenden Satz für Ihre Steuerklasse und den steuerpflichtigen Betrag.
  6. Steuer berechnen: Multiplizieren Sie den steuerpflichtigen Betrag mit dem Steuersatz. Das Ergebnis ist Ihre Erbschaftsteuer.

Bestätigte Fakten

  • Freibeträge und Steuersätze sind gesetzlich festgelegt (ErbStG) (Wüstenrot (Bausparkasse und Finanzdienstleister))
  • Die Zehn-Jahres-Frist gilt für Schenkungen und Vorerwerbe (myinvest24 (Finanzratgeber))
  • Die Mitteilungspflicht besteht nach § 30 ErbStG (Hessen Finanzen (Landesbehörde))
  • Selbstgenutztes Wohneigentum kann unter Auflagen steuerfrei bleiben (Handelsblatt (Wirtschaftszeitung))
  • Die Bewertung von Immobilien erfolgt nach dem gemeinen Wert (Hessen Finanzen (Landesbehörde))

„Die Erbschaftsteuer ist eine Besitzsteuer, die den Erwerb von Todes wegen besteuert. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben.“

— Bundesministerium der Finanzen (BMF), Offizielle Broschüre zur Erbschaftsteuer

„Jeder Erwerber muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls dem Finanzamt anzeigen. Die Anzeige ist schriftlich zu erstatten und muss alle für die Festsetzung der Steuer erforderlichen Angaben enthalten.“

— Finanzamt (Musterstadt), Merkblatt zur Mitteilungspflicht von Erwerben

Die Konsequenz ist eindeutig: Wer die Fristen und Regeln kennt, kann die Steuerlast minimieren. Für Ehepartner und Kinder sind die Freibeträge so hoch, dass viele Erben gar keine Steuer zahlen müssen. Für Geschwister und Nichtverwandte dagegen ist die Belastung oft erheblich – und eine vorausschauende Schenkung zu Lebzeiten der einzige Weg, sie zu reduzieren. Für den durchschnittlichen Erben in Deutschland ist die Botschaft klar: Informieren Sie sich vor dem Erbfall, nutzen Sie die Freibeträge und halten Sie die Fristen ein – oder Sie zahlen deutlich mehr als nötig.

Für das Jahr 2025 bietet der Artikel auf blickarchiv.de eine detaillierte Aufstellung der Freibeträge und Steuersätze.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt für die Erbschaftsteuererklärung?

Das Finanzamt verlangt in der Regel: Erbschaftsteuererklärung, Testament oder Erbvertrag, Erbschein, Aufstellung des Nachlasses mit Verkehrswerten, Bankunterlagen, Grundbuchauszug bei Immobilien sowie Nachweise über Schulden und Lasten des Erblassers.

Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Die Bewertung erfolgt nach dem Verkehrswert (Gemeiner Wert). Das Finanzamt nutzt dafür das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren – abhängig von der Art der Immobilie und der Verfügbarkeit von Vergleichsdaten (Hessen Finanzen (Landesbehörde)).

Kann ich Erbschaftsteuer in Raten zahlen?

Ja, das Finanzamt kann auf Antrag Stundung gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde. Bei Immobilien ist eine Stundung bis zu zehn Jahren möglich – allerdings werden Stundungszinsen fällig.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft nicht anmelde?

Wer die Erbschaft nicht innerhalb von drei Monaten anmeldet, riskiert einen Verspätungszuschlag von 0,5 % der festgesetzten Steuer pro Monat. Bei Vorsatz droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe.

Wie wirkt sich eine Schenkung zu Lebzeiten auf die Erbschaftsteuer aus?

Schenkungen werden auf die Freibeträge angerechnet – und zwar innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Wer also zehn Jahre vor dem Erbfall eine Schenkung erhält, kann den Freibetrag erneut nutzen (myinvest24 (Finanzratgeber)).

Welche Steuerklasse gilt für Stiefkinder?

Stiefkinder fallen in Steuerklasse I – sie haben denselben Freibetrag wie leibliche Kinder (400.000 €), sofern die Stiefelternschaft rechtlich begründet ist. Pflegekinder mit einem bestehenden Pflegeverhältnis sind ebenfalls in Klasse I.

Gilt der Freibetrag für jeden Elternteil separat?

Ja. Jeder Elternteil hat einen eigenen Freibetrag von 400.000 € für Kinder. Ein Kind kann also von Vater und Mutter zusammen 800.000 € steuerfrei erben (Deutschlandfunk (öffentlich-rechtlicher Rundfunk)).



Thomas Lang
Thomas LangRedaktionsmitarbeiter

Thomas Lang ist Senior Reporter bei Trendlogik.